Auslandsösterreicher tritt ein, um einen neuen Reisepass für seinen 13-Jährigen Sohn zu beantragen. Er hat sich vorher auf der Website des österreichischen Aussenministeriums eingehend informiert, welche Dokumente mitzubringen sind. Also legt er folgende Dokumente vor:
1) Seinen österreichischen Reisepass
2) Reisepass seines Sohnes
3) Seinen Schweizer Ausländerausweis
4) Schweizer Ausländerausweis seines Sohnes
5) Geburtsurkunde seines Sohnes
6) Heiratsurkunde
7) Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde
8) Staatsbürgerschaftsnachweis seines Sohnes
9) Passfotos in der Größe 4,5 x 3,5 cm
10) Personenstandserklärung seines Sohnes
11) Antrag für den neuen Reisepass, unterschrieben von ihm und seinem Sohn unterschrieben
12) CHF 130,40 Konsular- und Passgebühr
Ihm wird mitgeteilt, das der Passantrag nicht behandelt werden kann, da
1) Personenstandserklärung ungültig, da nicht das richtige Formular verwendet wurde
2) Passphotos sind ungültig, da der Sohn auf dem Photo gelächelt hat und Zähne zu sehen sind, außerdem steht er ganz leicht geneigt und nicht völlig frontal
3) Neue Passphotos, EU konform, sind anzufertigen (CHF 40)
4) Ausländerausweis des Vaters als Wohnsitzbescheinigung ungültig, obwohl der Schweizer Ausländer-ausweis die Wohnadresse explizit aufführt.
5) Ausländerausweis des Sohnes als Wohnsitzbescheinigung ungültig, obwohl der Schweizer Ausländer-ausweis die Wohnadresse explizit aufführt.
6) Der schulpflichtige Sohn muss persönlich erscheinen, zur Abnahme von Fingerabdrücken
7) Der Vater muss bei seiner Schweizer Wohngemeinde eine Wohnsitzbescheinigung einholen (CHF 20)
8) Der Sohn muss bei seiner Schweizer Wohngemeinde eine Wohnsitzbescheinigung einholen (CHF 20)
Danke, liebe Republik Österreich! Es macht immer wieder Freude, Euer Bürger zu sein. Großartig auch, das Ihr die 400 Jahre alte barocke Bürokratie, statt Sie zu reformieren um zusätzliche EU-Schikanen erweitert habt.
Österreicher zu sein, ist wahrhaft, ein Luxus, den man sich leisten können muss.Wie lange können wir uns diesen Luxus noch leisten?